Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder gemäß Landesbauordnung (LBO)

In vielen Bundesländern greift bereits die Rauchwarnmelder-Pflicht für Wohnräume. Diese ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert.

Im Bundesland Bayern endet die Übergangsfrist am 31.12.2017, dann sind Rauchwarnmelder in Wohnräumen PFLICHT!

Jede LBO beinhaltet dabei folgende Grundsätze:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, jeweils mind. Einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

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